Krankentransportrichtlinien
Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir mit allen Krankenkassen direkt ab. Generell muss ein Patient 10% der Fahrtkosten selbst tragen, jedoch minimal 5 €, maximal 10 € des Gesamtfahrpreises pro Fahrt. Manche Krankenkassen verlangen bei einer Serienbehandlung auch nur eine Eigenbeteiligung, jeweils für die erste und letzte Fahrt von 10%. Die Höhe der Selbstbeteiligung geht aus den Genehmigungsschreiben hervor. Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Patienten, wenn Sie im laufenden Jahr bereits 2% ihrer Einkünfte für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren, Taxifahrten etc. ausgeben mussten. Liegt eine chronische Erkrankung vor, liegt die Grenze bei 1% der Einkünfte. Die Befreiung von Zuzahlungen endet zum Jahresende und muss im neuen Jahr ebenfalls neu beantragt werden. Bitte bewahren Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben auf. Nach Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Fahrtkosten in voller Höhe!
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gern an!